Allgemeine Geschäftsbedingungen:






I. Allgemeines


1. Der Verkauf, die Lieferung, die Vermietung oder sonstige Dienstleistungen durch die SHOWRENTAL GmbH (nachfolgend SHOWRENTAL genannt) erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen, welche mit Entgegennahme der Waren und der Leistung durch den Kunden (Käufer oder Mieter) als angenommen gelten.
Von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen verpflichten uns nur, wenn wir ausdrücklich und schriftlich akzeptiert haben.
Durch Auftragserteilung an SHOWRENTAL auf Grundlage eines Angebots gemäß diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen oder mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung erkennt der Kunde ausdrücklich die ausschließliche Geltung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
Entgegenstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich und für jeden Fall widersprochen.

2. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich und mit festgelegtem Zeitraum bezeichnet sind. Angebotsschreiben von SHOWRENTAL dienen lediglich als Aufforderung an den Kunden, seinerseits ein inhaltlich entsprechendes Angebot zu unterbreiten. Diese Angebote werden erst mit schriftlicher Bestätigung von uns angenommen. Die zu diesem Angebot gehörenden Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstigen Leistungsdaten sind nur annähernd maßgeblich.

3. Die Lieferungen erfolgen für Rechnung und Gefahr des Kunden ab unserem Lager. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Lieferung an den Spediteur oder Frachtführer übergeben wird oder zum Zwecke der Versendung unser Lager verlässt. Verzögert sich die Lieferung in Folge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr am Tage der Mitteilung der Versandbereitschaft gegenüber dem Kunden auf den Kunden über. Etwaige Rücksendung von nichtangenommenen Ware erfolgen auf Kosten und Gefahr des Kunden, sofern SHOWRENTAL die Rücksendung nicht zu vertreten hat. Die Versendung der Ware erfolgt nur in Standardverpackungen. Dieser Gefahrübergang gilt auch bei der Wahl des Transportmittels und des Transportunternehmens durch uns, sowie auch dann, wenn wir ausnahmsweise die Transportkosten tragen.

4. Der Netto-Rechnungsbetrag ist vom Kunden zum vereinbarten Fälligkeitszeitpunkt zu zahlen. EU-Auslandskunden, die eine MwSt. freie Rechnung wünschen, haben SHOWRENTAL ihre Umsatzsteuer-ID-Nr. mitzuteilen; Kunden außerhalb der EU benötigen eine Bescheinigung der Steuerbehörde, die Ihren Unternehmensstatus bescheinigt. Liegt keine dieser Bestätigungen vor, wird SHOWRENTAL die deutsche Mehrwertsteuer berechnen. SHOWRENTAL ist berechtigt, eine Kaution/Vorkasse nach Wahl zu verlangen. Kommt der Kunde mit einer ihm obliegenden Zahlung in Verzug ist SHOWRENTAL berechtigt, ungeachtet der Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. SHOWRENTAL ist berechtigt, eingeräumte Zahlungsziele zu widerrufen und die gesamte Restschuld fällig zu stellen, wenn der Kunde in schuldhafter Weise entweder seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder in Verzug gerät oder einen an SHOWRENTAL ausgegebenen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, wenn über sein Vermögen Insolvenzantrag gestellt wird oder wenn der Käufer die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat.

5. Streik, Aussperrung, Unfallschäden, sowie weitere unvorhergesehene nicht von SHOWRENTAL zu vertretene Ereignisse, gleichgültig ob sie bei uns oder bei einen unserer Lieferanten berechtigen uns – unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen des Kunden – vom Vertrag zurückzutreten oder den Beginn der Mietzeit bzw. dem Liefertermin um die Dauer der Verhinderung herauszuschieben. Hinsichtlich des Kaufs gilt folgende Bestimmung: Ist SHOWRENTAL nicht in der Lage, dem Käufer die Ware nach einer vom Käufer gesetzten angemessene Nachfrist zu liefern, so ist der Käufer zum Rücktritt vom Vertrag ermächtigt. Zahlt der Käufer nach der zweiten Mahnung den Kaufpreis ganz oder teilweise nicht innerhalb der von SHOWRENTAL gesetzten angemessen Frist, so ist SHOWRENTAL zum Rücktritt berechtigt. Wurden die Geräte vom Käufer bereits eingesetzt, so hat SHOWRENTAL Anspruch auf Aufwendungsersatz entsprechend des üblichen Mietzinses für die jeweilige Dauer.


II. Vermietungsbedingungen


1. Der Mieter ist verpflichtet den Mietgegenstand in sorgfältiger Art und Weise zu gebrauchen. Er hat ferner sämtliche Obliegenheiten die mit dem Besitz, Gebrauch und Erhalt der Mietsache verbunden sind, zu beachten als auch die Pflege- und Gebrauchsanweisungen des Herstellers und SHOWRENTALs zu befolgen.
Während der Mietzeit haftet der Mieter für alle durch ihn oder Dritte entstehenden Schäden an den Mietgegenständen und dem Zubehör, einschließlich des zufälligen Untergangs sowie einer zufälligen Verschlechterung des Mietgegenstandes.
Im Falle eines Totalschadens hat der Mieter den Wiederbeschaffungswert des vermieteten Gerätes zu ersetzen. Bei Diebstahl ist ein polizeiliches Protokoll zu erstellen.

2. Der Mieter ist verpflichtet, SHOWRENTAL sämtliche Mängel oder Schäden an dem Mietobjekt unverzüglich anzuzeigen. SHOWRENTAL ist sodann berechtigt, sofern der Mangel oder der Schaden von SHOWRENTAL zu vertreten ist, den Mangel oder Schaden an den Mietgeräten zu beheben und andere gleichwertige Geräte zur Verfügung zu stellen. Unterlässt der Mieter schuldhaft die Schadens- oder Mangelanzeige, verwirkt er seinen Anspruch auf Minderung. Bei Ausfall des Mietobjekts beschränkt sich der Schadensersatz auf den Mietpreis. Der Mieter verpflichtet sich, SHOWRENTAL von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die im Zusammenhang mit der Miete von Geräten gegen den Vermieter erhoben werden. Der Freistellungsanspruch SHOWRENTALs gegen den Mieter umfasst auch die Kosten, die dem Vermieter für die Abwehr von Ansprüchen Dritter entstehen. Beanstandungen wegen Transportschäden hat der Mieter unmittelbar gegenüber dem Transportunternehmen innerhalb der dafür vorgesehenen besonderen Fristen geltend zu machen.

3. Der Mieter hat den Nachweis für eine abgeschlossene Elektronikversicherung für die Mietsache vor Übergabe der Mietsache an SHOWRENTAL zu erbringen. Der Mieter tritt bereits jetzt künftige Ansprüche auf Versicherungsleitungen, die ihm aus abgeschlossenen Versicherungen in diesem Fall zustehen, dass der Mietgegenstand aus vom Mieter zu vertretenden Gründen untergeht oder sich verschlechtert, an uns ab. SHOWRENTAL nimmt diese Abtretung schon jetzt an.

4. Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand von sämtlichen eventuell von Dritten im Bezug auf den Mietgegenstand geltend gemachten Rechten freizuhalten. Sollten solche Rechte geltend gemacht werden, ist SHOWRENTAL unter Überlassung aller Unterlagen unverzüglich zu benachrichtigen. Der Mieter trägt die Kosten, die zur Aufhebung derartiger Eingriffe Dritter erforderlich sind.

5. Geräte dürfen nur mit zu verwendender Software nach den Bedingungen der Lizenzinhaber betrieben werden. Der Mieter stellt den Vermieter im Falle nichtbedienungsgemäßer Nutzung der Software von allen Schadensersatzansprüchen der Lizenzinhaber frei.

6. Tritt der Mieter, ungeachtet des Grundes vom Mietvertrag zurück, hat SHOWRENTAL einen Anspruch auf angemessenen Entschädigung in Höhe von
bis 30 Tage vor Mietbeginn 30% des Auftragswerts
bis 14 Tage vor Mietbeginn 50% des Auftragswerts
bis 8 Tage vor Mietbeginn 70% des Auftragswerts
vom 7 Tag an bis Mietbeginn 100% des Auftragswerts.

7. Der Mieter hat, soweit nicht anders vereinbart, auf seine Kosten und Gefahr die Mietgeräte nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit unverzüglich in ordnungsgemäßem Zustand an SHOWRENTAL zurückzugeben. Bei verspäteter Rückgabe wird der Mietzins bis zur Rückgabe zu der Mietsache berechnet. Zudem ist der Mieter verpflichtet erforderlichenfalls die Kosten für Fremdanmietung gleicher Geräte durch SHOWRENTAL zu tragen. Wird der Mietgegenstand nicht im ordnungsgemäßen Zustand zurückgegeben, so hat der Mieter den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen, insbesondere für die Dauer der Instandsetzung den vollen Mietzins zu entrichten.


III. Zusätzliche Leistungen


1. Zusätzliche Dienstleistungen, insbesondere die Anlieferung, die Montage und die Betreuung durch Fachpersonal erfolgen gegen Entgelt und aufgrund besonderer Vereinbarung in der Auftragsbestätigung.

2. Wenn schriftlich nicht anders geregelt hat der Auftraggeber für Verpflegung sowie Unterkunft (Einzelzimmer je Arbeitskraft) auf eigene Kosten sorge zu tragen. Bei Nichterfüllung behält sich SHOWRENTAL vor entsprechende / entstehende Kosten an den Auftraggeber unabhängig der Auftragssumme ohne vorherige Absprachen nachzuberechnen.

3. Die Bestellung von Abhängepunkten bei der jeweiligen Messe durch den Vermieter erfolgt ausschließlich auf Grundlage der durch den Vermieter gezeichneten Pläne und nach Freigabe durch den Kunden. Hierbei handelt es sich um eine – über den Mietvertrag hinausgehende – kostenpflichtige Dienstleistung.

4. Im Produktionsbereich SHOWRENTALs, insbesondere in der Content-Erstellung sowie Event-Konzeption, handelt SHOWRENTAL mit geistigem Eigentum, welches den aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Miet- und Verkaufsware unterliegt. Zugleich gelten hier zusätzliche Nutzungsbestimmungen.

5. Alle Entwurfsunterlagen, Planungs-, Zeichnungs- und Montageunterlagen sowie das Design und die Konzeptbeschreibung sind geistiges Eigentum SHOWRENTALs (Auftragnehmer). Der Auftraggeber ist nicht berechtigt ohne die Zustimmung des Auftragnehmers die sich daraus ergebenden Unterlagen zu vervielfältigen, selbst zu verwerten oder an Dritte weiterzugeben.

6. Auch nach Zahlung des vereinbarten Miet-/Kaufpreises verbleiben SHOWRENTAL die Urheberrechte an den genannten Unterlagen.

7. SHOWRENTAL ist berechtigt, kostenlos und ohne gesonderte Zustimmung des Auftraggebers Bildmaterial der gelieferten Leistungen zu veröffentlichen bzw. für Werbezwecke zu verwenden.


IV. Verkaufsbedingungen

1. Die gelieferte Ware bleibt im Eigentum von SHOWRENTAL bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden entstandener Forderungen einschließlich aller Nebenforderungen (Vorbehaltsware). Der Käufer verwahrt das Eigentum für SHOWRENTAL unentgeltlich. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Der Käufer verpflichtet sich, die Ware bis zur vollständigen Bezahlung seinerseits nur unter Eigentumsvorbehalt weiter zu veräußern. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (z. B. Versicherung, unerlaubte Handlungen) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages einschließlich MwSt tritt der Käufer bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Umfang an SHOWRENTAL ab. SHOWRENTAL nimmt diese Abtretung schon jetzt an. SHOWRENTAL ermächtigt den Käufer die an SHOWRENTAL abgetretenen Forderungen für Rechnung SHOWRENTALs in eigenem Namen einzuziehen. SHOWRENTAL kann diese Einzugsermächtigung widerrufen, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Auf Anforderung SHOWRENTALs wird der Käufer die Abtretung unverzüglich offen legen und die für den Forderungseinzug erforderlichen Auskünfte und Unterlagen unverzüglich an SHOWRENTAL herausgeben. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig.

2. Bei Vorlage eines Mangels innerhalb der Gewährleistungsfrist nimmt SHOWRENTAL bei fristgemäßer Rüge Ersatzlieferung oder Nachbesserung bezüglich der mangelhaften Teile vor. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate, soweit es sich nicht um einen Verbrauchsgüterkauf oder Gebrauchtware handelt, und beginnt mit dem Tag der Lieferung. Nachbesserung erfolgt bei freier Anlieferung durch den Käufer üblicherweise bei SHOWRENTAL. Der Käufer muss den Mangel an der Ware bei Ankunft unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Lieferung schriftlich mitteilen. Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich zu dem Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch SHOWRENTAL bereitzuhalten. Ein Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließt jegliche Gewährleistungsansprüche gegenüber SHOWRENTAL aus. Die vorstehenden Regelungen dieser Vorschrift gelten nicht für Gebrauchtgeräte, die unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung geliefert werden. Soweit es sich nicht um einen Verbrauchsgüterkauf handelt, beträgt die Gewährleistungspflicht sechs Monate. Andere Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit der entstandene Schaden nicht vorsätzlich oder grobfahrlässig durch SHOWRENTAL oder seiner Erfüllungsgehilfen herbeigeführt wurde.


V. Schlussbestimmungen

Änderungen unserer Verträge bedürfen der Schriftform.
Erfüllungs- und Zahlungsort für sämtliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist Montabaur.
Ist der Kunde Vollkaufmann, so ist Gerichtstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertrag auch aus dessen Gültigkeit Montabaur.
Auf das Vertragsverhältnis, auch für Leistungen außerhalb Deutschlands, findet deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkomments der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf Anwendung.
Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch wirksame zu ersetzten, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Stand: 01.01.2021